Stand: 01.01.2010
Dachgewerk-Geweniger Montagen GmbH
Bauelemente | Dachfenster | Solar
Krainer Str. 21
90475 Nürnberg
Tel.: +49 (0)911 606771
Fax: +49 (0)911 606772
eMail: shop@dachgewerk.de
Internet: http://www.dachgewerk.de
Geschäftsführerin: Maiken Geweniger
Handelsregister: HRB Nürnberg 21107
Steuernummer: 241 127 32507
USt.-ID-Nr.: DE 1888 41 959
Gerichtsstand: Nürnberg
Die Fa. Geweniger Montagen GmbH bietet Kunden unter anderem über diesen Online-Shop Produkte zum Kauf an.
Für die hierbei abgeschlossenen
Verträge gelten die vorliegenden AGB.
I. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
(1) Diese
AGB gelten für Geschäftsbeziehungen, begründet über abgeschlossene
Vertrage über diesen Online-Shop, zwischen der Fa. Geweniger
Montagen GmbH und deren Kunden. Sie gelten zudem für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal explizit vereinbart
werden.
Maßgeblich
ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(2)
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der
in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder
ihrer gewerblichen als auch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Von
den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie
ergänzende Geschäftsbedingungen, werden selbst bei Kenntnis nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
II. Vertragsabschluss
(1)
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen oder sonstige
Änderungen, z. B. Änderungen bezüglich der Form, Farbe und / oder des Gewichts,
bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Auch die
in den Artikel- bzw. Produktbeschreibungen angegebenen Gewichts- und
Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind
branchenübliche Näherungswerte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen
nicht verbindlich.
(2) Wird
von der Fa. Geweniger Montagen GmbH ein Artikel in
den Online-Shop eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite das
verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages.
Mit dem Abschliessen des Bestellvorganges kommt zwischen der Fa. Geweniger Montagen GmbH und dem Kunden der Vertrag
zustande.
(3) Der
Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht
richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht
oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von der Fa. Geweniger Montagen
GmbH zu vertreten ist insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur
teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert,
die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
III. Zahlungs-, Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die
angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise. Dies bedeutet, das sie sämtliche Preisbestandteile, einschließlich aller
Steuern insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer beinhalten.
(2) Alle
Preise gelten sofern nichts anderes vereinbart wurde ohne Verpackung,
Fracht, Porto und Versicherung.
Sowohl
bei der Versendung von Waren im In- als auch im Ausland fallen daher
zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im
Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben und sind
zusätzlich zum Kaufpreis zu zahlen. Wird vom Kunden eine (Transport-)
Versicherung ausdrücklich erwünscht oder ist eine solche durch die Fa. Geweniger Montagen Gmbh zwingend
vorgesehen, ist die Fa. Geweniger Montagen GmbH
berechtigt, die dadurch anfallenden Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung
zu stellen.
(3)
Bezüglich der Versandart erfolgt die Wahl, sofern keine ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, durch die Fa. Geweniger
Montagen GmbH.
(4) Die
Fa. Geweniger Montagen GmbH ist zu Teilleistungen
grundsätzlich berechtigt, soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen
Nachteile ergeben.
(5) Bei
Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder
eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf auch bei frachtfreier
Lieferung mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson
über.
Bei
Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf mit der Übergabe
der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde
im Verzug der Annahme ist.
(6) Wird
der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert die
Fa. Geweniger Montagen GmbH die Ware auf Kosten und
Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
IV. Zahlungsbedingungen
(1) Der
Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse (Nachnahme oder Vorausüberweisung) oder
Rechnung bezahlen. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH
behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.
Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
(2) Der
Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge innerhalb der nächsten 10 Tage
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang
des Betrages bei der von der Fa. Geweniger Montagen
GmbH vorgesehenen Zahlstelle. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde
in Zahlungsverzug.
Der
Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH behält sich jedoch vor, einen
höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Der
Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die Fa. Geweniger
Montagen GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei
Verbrauchern behält sich die Fa. Geweniger Montagen
GmbH das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Fa. Geweniger Montagen GmbH das Eigentum an der Vorbehaltsware
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der
Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu
behandeln.
(3) Der
Kunde ist während des Eigentumsvorbehaltes dazu verpflichtet, der Fa. Geweniger Montagen GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware
(z. B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die
Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen
zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Fa. Geweniger Montagen GmbH erforderlich sind.
Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum der Fa. Geweniger Montagen GmbH hinzuweisen. Einen Besitzwechsel
der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich
anzuzeigen.
(4) Die
Fa. Geweniger Montagen GmbH ist berechtigt, bei
vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlung oder im Fall
der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(5) Der
Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere
Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem
Kunden nicht gestattet.
Der Kunde
tritt der Fa. Geweniger Montagen GmbH bereits jetzt
sämtliche Forderungen ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die
Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der
Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Fa. Geweniger
Montagen GmbH, die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon aber unberührt.
Die Fa. Geweniger Montagen GmbH verpflichtet sich
jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug
ist. Ist dies der Fall, kann die Fa. Geweniger
Montagen GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die hierfür
notwendigen dazugehörenden Unterlagen aushändigen und den Drittschuldnern die
Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des
Vorbehaltseigentums bei der Fa. Geweniger Montagen
GmbH entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Eine
Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für
die Fa. Geweniger Montagen GmbH vorgenommen. Erfolgt
eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit der Fa. Geweniger
Montagen GmbH nicht gehörenden Sachen erwirbt die Fa. Geweniger
Montagen GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehalts der bzw. den anderen verarbeitenden Sache(n).
Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der GmbH nicht gehörenden
Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als
Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die Fa. Geweniger
Montagen GmbH einig, dass der Kunde an die Fa. Geweniger
Montagen GmbH anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die übertragung nimmt die Fa. Geweniger
Montagen GmbH hiermit an. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder
Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwaltet der Kunde für die
Fa. Geweniger Montagen GmbH.
(7) Die
Fa. Geweniger Montagen GmbH verpflichtet sich, die
ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierte Wert
ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit obliegt dabei der Fa. Geweniger Montagen GmbH.
VI. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. Geweniger Montagen GmbH
Geschäftsführer: Maiken Geweniger
Krainer Str. 21
90475 Nürnberg
Internet: http://www.dachgewerk.de
E-Mail: geweniger-montagen@t-online.de
Fax: +49(0)911 606772
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
VII. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die
Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden
Bestimmungen:
(1)
Nacherfüllungsanspruch
Verbraucher
haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Die Fa. Geweniger Montagen GmbH ist
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit
verhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet die
Fa. Geweniger Montagen GmbH für Mängel der War
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Auf
Verlangen der Fa. Geweniger Montagen GmbH hat der
Kunde zum Zwecke der Nacherfüllung die mangelhafte Sache zur Unterstützung
einer zügigen Abwicklung unmittelbar an den Hersteller zu senden, dessen
Anschrift dem Kunden von der Fa. Geweniger Montagen
GmbH mitgeteilt wird. Die insoweit anfallenden Versandkosten werden dem Kunden
erstattet, sofern der Hersteller nicht selbst eine Erstattung vornimmt.
(2)
Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen
(Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rückgabe), Schadenersatz statt der
Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendung verlangen. Wählt der Kunde
Schadensersatz statt der Leistung, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser
AGB.
(3)
Mangelanzeige
Unternehmer
müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang
der Ware schriftlich unter den eingangs aufgeführte
Kontaktdaten anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitige
Anzeige der Mängelrüge.
(4)
Transportschäden
Im Fall
von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, der Fa. Geweniger
Montagen GmbH diese unverzüglich mitzuteilen, um bei der Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der
Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat der
Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.
(5)
Gewährleistungsfristen
Sie
erhalten fünf Jahre Herstellergarantie auf Dachfenster und Eindeckrahmen!!
VIII. Haftungsbeschränkungen und freistellung
(1)
Gegenüber Unternehmern haftet die Fa. Geweniger
Montagen GmbH im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlichen
Vertragspflichten nicht. Im übrigen beschränkt sich
die Haftung der Fa. Geweniger Montagen GmbH bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden. Für Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Fa. Geweniger
Montagen GmbH soweit keine Hauptleistungspflichten (Kardinalpflichten) des
Vertrages verletzt werden beschränkt auf den vorhersehbar typischerweise
eintretenden Schaden. Das gilt auch bei der Fa. Geweniger
Montagen GmbH zurechenbaren Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
zwingenden gesetzlichen Regelungen, wie etwa aus Produkthaftung. Weiter gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Fa. Geweniger
Montagen GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens.
IV. Schlussbestimmungen
(1) Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den
Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese
Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
Erfüllungsort
für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist der Geschäftssitz der Fa.
Geweniger Montagen GmbH.
Ist der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage ebenso der Geschäftssitz der Fa. Geweniger Montagen GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die
Fa. Geweniger Montagen GmbH ist aber berechtigt,
wahlweise am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben.
(2)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftliche dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.